Wildcampen in Deutschland und Europa
Ein nicht unumstrittenes Thema: Wildcampen – was ist wo erlaubt und worauf muss man achten
Ein nicht unumstrittenes Thema: Wildcampen – was ist wo erlaubt und worauf muss man achten
Als Wildcampen wird prinzipiell jede Form des Campierens in einem Zelt, einem Campervan oder Wohnmobil /-wagen zum Zweck der Übernachtung sowie dem Ausbreiten der Camping-Infrastruktur (Tische, Campingstühle, Markise etc.) bezeichnet, welche nicht auf einem explizit dafür gedachten Platz, wie etwa einem Campingplatz, stattfindet. Das Übernachten im Auto an nicht dafür ausgewiesenen Plätzen sowie das Zelten in freier Wildbahn zählen ebenfalls dazu. Sowohl in Deutschland als auch im europäischen Ausland ist Wildcampen häufig nicht erlaubt.
Grundsätzlich zu unterscheiden ist das Wildcampen vom sogenannten Biwakieren und Lagern: Als Biwakieren bezeichnet man die Übernachtung ohne Zelt oder Fahrzeug unter freiem Himmel oder einem sogenannten Tarp, also einer Zeltplane ohne Zeltboden, für eine Nacht. Nicht nur in Deutschland gilt: Biwakieren wird in den meisten Fällen geduldet, solange man sich nicht auf Privatgrund oder in einem Naturschutzgebiet befindet.
Als Lagern bzw. Notlagern bezeichnet man den Vorgang des notgedrungenen Lagerns, um sich zum Beispiel nach einer längeren Fahrt auszuruhen und die Fahrtüchtigkeit wieder herzustellen. Beim Lagern ist darauf zu achten, dass man nicht länger als zehn Stunden an einem Ort steht und keinen Campingaktivitäten nachgeht — also zum Beispiel die Markise ausfährt oder Campingstühle und ‑tische aufbaut. Anhänger, auch Wohnwagen, dürfen beim Lagern außerdem nicht vom Zugfahrzeug abgekoppelt werden und müssen quasi stets abfahrbereit sein. Lagern ist in Deutschland generell auf allen öffentlichen Rastplätzen und Parkplätzen gestattet, es sei denn, diese haben explizite Verbotsschilder für Campingfahrzeuge. Dasselbe gilt auch für andere öffentliche Parkplätze.
Generell gilt: Verhalte dich rücksichtsvoll, hinterlasse keinen Müll, respektiere Fauna und Flora und unterlasse die Nutzung von offenem Feuer. Das gilt insbesondere auch für deine mitreisenden Fellnasen, falls du beim Camping mit Hund unterwegs sein solltest. Viele weitere hilfreiche Tipps zum Thema Camping mit Hund findest du bei uns übrigens auch. Solltest du beim nicht ordnungsgemäßen Wildcampen, Biwakieren oder Notlagern entdeckt werden, verhalte dich freundlich und kooperativ. Damit entgehst du meist einer Anzeige und/oder empfindlichen Bußgeldern.
Bestimmte Flächen sind grundsätzlich tabu
Landwirtschaftlich genutzte Flächen, Naturschutzgebiete, Reservate, Landschaftsschutzgebiete und Nationalparks sind generell tabu. Auch die deutschen Küstengebiete stehen unter Schutz, daher darf an deutschen Stränden und Dünen grundsätzlich nicht campiert werden.
Wer in großen Gruppen auftritt und sein Lager wild aufbaut oder beim Wildcampen laute Musik aus dem Ghettoblaster ertönen lässt, ist natürlich kein gern gesehener Gast und lenkt dementsprechend auch mehr negative Aufmerksamkeit auf sich. Alleine, als Pärchen oder Kleinfamilie erweckt man weniger Aufsehen und stört andere Menschen unter Umständen weniger oder gar nicht.
Die Nutzung von offenem Feuer ist in freier Wildbahn strengstens untersagt und kann bei Entdeckung empfindliche Geldstrafen nach sich ziehen. Du solltest also tunlichst darauf verzichten, ein Lagerfeuer zu errichten oder deinen Grill aufzubauen. Vorsicht: Auch gasbetriebene Campingkocher werden als offenes Feuer definiert, darum lieber auch auf die Nutzung im Freien verzichten. In Gegenden mit erhöhter Waldbrandgefahr wird gerne kontrolliert und die anfallenden Bußgelder sind dementsprechend hoch.
Wenn man länger an einem Ort campiert, läuft man erheblich mehr Gefahr, entdeckt zu werden und macht die Argumentation, man lagere nur notgedrungen für eine Nacht, zunichte. Die Übernachtung ohne Zelt wird für eine Nacht fast überall geduldet. Eine Ausnahme bilden dabei Ungarn, Tschechien, Kroatien, Griechenland und Portugal: Hier ist das Übernachten außerhalb der Campingplätze, auch für eine Nacht, grundsätzlich verboten.
Müllberge, Essensreste und menschliche Hinterlassenschaften haben in der Natur selbstverständlich nichts zu suchen und haben nicht nur das Potential, die örtliche Fauna und Flora negativ zu beeinflussen, sondern auch was den Bußgeldkatalog angeht. Also: Alle Hinterlassenschaften wieder mitnehmen, damit der Ort hinterher wieder genauso aussieht, wie man ihn vorgefunden hat. Wer obendrein etwas Gutes tun will, geht vorbildlich voran und nimmt alles an Müll mit, was er findet, auch wenn es nicht der eigene ist. So bleibt der Ort sauber und man kann bei eventueller Entdeckung zumindest nachweisen, dass man sich vorbildlich verhalten hat.
Wenn man sich die einfache Frage stellt, ob man mit seiner Übernachtung bzw. dem Aufschlagen eines Nachtlagers an einem bestimmten Ort jemanden stören könnte und die Antwort darauf “Ja” lautet, sollte man besser weiterziehen und einen anderen Platz suchen. Denn in Sichtweite von Wohngebieten, vor touristischen Sehenswürdigkeiten oder privaten Geschäften kann man schnell mal als störendes Element wahrgenommen werden. Wer sich also ein wenig in örtliche Anwohner, Geschäftsinhaber oder Grundstücksbesitzer hineinversetzt, läuft weniger Gefahr, als Störenfried identifiziert zu werden und bekommt auch nicht so schnell Ärger mit den Ordnungshütern.
Grundsätzlich gelten in jeder Region andere Vorschriften und Gesetze, an die es sich zu halten gilt und die den Umgang mit Wildcampern regeln. Auch wenn es in einem Land also grundsätzlich erlaubt sein sollte, frei stehend zu campieren, haben die regionalen Vorschriften im Zweifelsfall Vorrang und sollten immer eingehalten werden.
Hier darf überall außerhalb geschlossener Ortschaften übernachtet werden. Es sei denn, explizite Verbotsschilder weisen auf ein spezielles Campingverbot hin.
Bis auf die Verbotszonen Tirol und Wien sowie einem generellen Campingverbot in Naturschutzgebieten kann, zumindest für eine Nacht, fast überall problemlos campiert bzw. gelagert werden.
Als einziges Land im Vereinigten Königreich bietet Schottland Campern eine Oase zum Wildcampen: Mit dem Zelt darf hier bis zu drei Tage am Stück wild übernachtet werden. Mit dem Campervan darf, solange ein Mindestabstand von 14m zur Straße eingehalten wird, frei gecampt werden. Genauso wie in Skandinavien darf nicht in Sichtweite von Privathäusern übernachtet werden.
Hier gilt das sogenannte Jedermannsrecht, welches besagt, dass ein Stück Land zwar einer Person gehören kann, dieses allerdings Jedermann zur Verfügung stehen muss. Wer hier darauf achtet, sein Lager nicht in Sichtweite vom Privathaus des Grundstücksbesitzers aufzuschlagen, sollte auf der sicheren Seite sein. Da sich die Regeln hierbei auf eine Übernachtung beziehen, solltest du bei längerem Aufenthalt besser den Besitzer um Erlaubnis fragen. Auch hier gilt natürlich, dass man sich ordentlich benimmt und seinen Müll ordnungsgemäß entsorgt. Da das Jedermannsrecht in erster Linie für Wanderer gilt, musst du beim Wildcampen mit dem Campervan trotzdem einige Dinge beachten: Du darfst, solange du den Verkehr nicht behinderst, auf öffentlichen Parkplätzen, an Straßenrändern und Sackgassen mit deinem fahrbaren Untersatz übernachten. Ein Übernachten mit dem Campervan im Wald ist leider auch hier verboten.
Hier muss auf explizite Verbotsschilder geachtet werden. Außerdem verfügen einzelne Kantone über unterschiedliche Rechtslagen. Es empfiehlt sich, sich rechtzeitig vor Anbruch des Abends über die jeweils gültige Gesetzeslage zu informieren, damit man eine Übernachtungsmöglichkeit findet, bevor die Dunkelheit anbricht.
Zum Zwecke der Herstellung der Fahrtüchtigkeit kann hier eine Nacht am Straßenrand übernachtet werden.
Solange man keinen Campingaktivitäten (Markise aufbauen, Grillen, Aufbau von Campingstühlen/-tischen etc.) nachgeht und nicht länger als 10 Stunden an einem Ort verweilt, kann auch in Deutschland für eine Übernachtung wild gestanden werden.
In Italien muss man sehr auf die regionalen Verbotsschilder und Gebote achten, grundsätzlich wird das frei stehen für eine Nacht aber toleriert.
Auch in Spanien ist eine Übernachtung im Fahrzeug zur Herstellung der Fahrtüchtigkeit erlaubt.
Hier ist Wildcampen grundsätzlich verboten und endet möglicherweise mit einem Strafzettel oder Bußgeldbescheid.
Oft besteht neben dem Besuch eines klassischen Campingplatzes die Möglichkeit, auf Zeltplätzen von Jugendorganisationen (z.B.: Pfadfinderlager, Zeltplatz vom Schützenverein etc.) oder Vereinen zu übernachten. Gerade während der Nebensaison werden diese nicht allzu oft frequentiert und haben darüber hinaus oftmals den Vorteil, dass sie über einige infrastrukturelle Einrichtungen, wie etwa sanitären Anlagen, Duschen oder Grillplätze verfügen, die man mitbenutzen kann.
Kennt man das Ziel oder zumindest die Zielregion seiner Reise, lohnt es sich, im Vorfelde ein wenig zu recherchieren, ob es in der Nähe geeignete Grundstücke zum Übernachten gibt und bei den Besitzern einfach mal freundlich anzufragen. Mit etwas Glück hast du so die Möglichkeit in einem Apfelhain oder an einem Weinberg zu stehen — ganz alleine und ohne spießige Campingplatzregeln.
Schau auch gerne mal bei uns im Beitrag Abseits der Massen oder Alternativen zum klassischen Campingpatz. Dort findest du noch viele weitere Tipps, mit denen du ganz easy deinen idealen Stellplatz findest.
Auch wenn das Wildcampen fast nirgends in Deutschland bzw. Europa mehr ohne Einschränkungen möglich ist, so kann man mit etwas Vorbereitung und guter Planung immer noch eine tolle Zeit in der Natur genießen. Wenn man sich an die örtlichen Regelungen hält und Rücksicht auf Land und Leute nimmt, bietet Europa dem geneigten Camper einige tolle Rückzugsorte in der freien Wildbahn. Am besten eignet sich aus unserer Sicht hierfür übrigens ein nicht allzu großer Camper, also zum Beispiel ein VW Bus. Alle Infos zu unserem VW Bulli, dem Dreamer, findest du hier.
Solltest du nach dem Lesen dieses Beitrages noch Schwierigkeiten bei der Auswahl deines Urlaubszieles haben, so unterstützt dich das VANTOPIA-Team vor deiner Reise natürlich gerne mit Empfehlungen und Tipps.
Aufgrund sich ständig ändernder Gesetzeslagen sind alle unsere Tipps und Hinweise zu Gesetzen und Vorschriften ohne Gewähr.
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