Allgemeine Geschäftsbedingungen

Präambel

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle vertraglichen Vereinbarungen zwischen VANTOPIA und den Mieter:innen, wobei der Begriff “Mieter“ im Sinne einer geschlechtsneutralen Form zu verstehen ist. Unabhängig von der sprachlichen Formulierung beziehen sich alle in diesen AGB verwendeten Begriffe, die das Geschlecht betreffen (wie „Mieter“), gleichermaßen auf alle Geschlechter. Die Rechte und Pflichten gelten somit für Mieter:innen ohne Ausnahme.

Stand: 06. März 2025

Inhaltsverzeichnis

§ 1 Anbieterkennzeichnung

Vertragspartner für Buchungen in Hamburg:

VANTOPIA GmbH (im Folgenden „VANTOPIA“)

Frohmestraße 59

22459 Hamburg

Tel.: +49 (0)40 360 369 90

E‑Mail: hej@vantopia-hamburg.de

Eingetragen im Handelsregister des AG Hamburg unter HRB 15512, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Bastian Gembler und die Geschäftsführerin Frau Larissa Peters.

Umsatzsteueridentifikationsnummer gemäß § 27a UStG: DE118599843

Vertragspartner für Buchungen in München:

VANTOPIA München GmbH (im Folgenden „VANTOPIA“)

Siemensstraße 12a

85716 Unterschleißheim

Tel.: +49 (0)89 248 825 490

E‑Mail: hej@vantopia-muenchen.de

Eingetragen im Handelsregister des AG München – Registergericht – unter HRB 279632, vertreten durch die Geschäftsführerin Ulrike Köpple-Scherber.

Umsatzsteueridentifikationsnummer gemäß § 27a UStG: DE357114578

§ 2 Anwendungsbereich, Vertragssprache, Formvorschriften

(1) Die hier wiedergegebenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) finden gleichermaßen gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern (im Folgenden „Mieter/n“) Anwendung. Für Zwecke dieser AGB

  • ist ein „Verbraucher“ jede natürliche Person, die den Vertrag zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 BGB) und
  • ist ein „Unternehmer“ eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 I BGB).

(2) Alle Angebote, Mietverträge und sonstigen Leistungen aufgrund und im Zusammenhang mit Buchungen des Mieters unterliegen diesen AGB. Geschäftsbedingungen des Mieters finden keine Anwendung, auch wenn ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widersprochen wurde.

(3) Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Mieter (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein Vertrag bzw. eine Bestätigung durch die VANTOPIA GmbH/VANTOPIA München GmbH in Textform maßgebend.

(4) Die AGB gelten insbesondere für Verträge über die mietweise Überlassung von Campingfahrzeugen (im Folgenden „Fahrzeug/e“).

(5) Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehenden Sprachen sind Deutsch und Englisch.

(6) Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Mieters in Bezug auf den Vertrag (z.B. Fristsetzung, Mängelanzeige, Rücktritt oder Minderung), sind in Textform (z.B. Brief oder E‑Mail) abzugeben.

§ 3 Anwendbares Recht, zwingende Verbraucherschutz-Vorschriften

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Verweisungsnormen des Internationalen Privatrechts, wenn

(a) der Mieter seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat, oder

(b) sein gewöhnlicher Aufenthalt in einem Staat ist, der nicht Mitglied der Europäischen Union ist.

(2) Für den Fall, dass der gewöhnliche Aufenthalt des Mieters in einem Mitgliedsland der Europäischen Union ist, gilt ebenfalls die Anwendbarkeit des deutschen Rechts, wobei jedoch zwingende Bestimmungen des Staates, in dem der Mieter seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, unberührt bleiben.

§ 4 Vertragsgegenstand

Gegenstand des Vertrages ist die mietweise Überlassung eines Fahrzeugs an den Mieter zu privaten Zwecken. Der Mieter gestaltet die bezweckte Fahrt und Unterkunft auf der Reise selbstständig und eigenverantwortlich. VANTOPIA schuldet keine Reiseleistungen oder Gesamtheit von Reiseleistungen im Sinne der § 651a‑l BGB.

§ 5 Vertragsschluss

(1) Die Darstellung der Produkte und Leistungen (Miet-Fahrzeuge, Zubehör, Zusatzleistungen) im Online-Shop von VANTOPIA stellt kein rechtlich bindendes Angebot seitens VANTOPIA, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Mieter (invitatio ad offerendum) dar.

(2) Durch Anklicken des „JETZT BUCHEN“-Buttons im letzten Schritt des Buchungsprozesses gibt der Mieter ein verbindliches Angebot zur Buchung der in der Buchungsübersicht angezeigten Leistungen ab. Bis zu diesem Zeitpunkt kann der Mieter Eingaben korrigieren bzw. von der Vertragserklärung Abstand nehmen. Erst durch abschließendes Betätigen des Buttons „JETZT BUCHEN“ wird ein verbindliches Angebot abgegeben. Ein Vertrag zwischen dem Mieter und VANTOPIA kommt erst zustande, sobald VANTOPIA die Buchung durch eine gesonderte E‑Mail annimmt. Der Mieter ist angehalten, auch regelmäßig den SPAM-Ordner seines E‑Mail-Postfachs zu prüfen.

(3) Zur Buchung eines Fahrzeugs von VANTOPIA gelangt der Mieter über die Schaltfläche „BUCHEN“ zu einer Eingabemaske, über welche der Mieter die erforderlichen Daten für ein Buchungsangebot ausfüllen kann. Dort kann der Mieter zunächst den gewünschten Standort, Buchungszeitraum und den gewünschten Fahrzeugtyp auswählen. Nach Anklicken des „WEITER“-Buttons können weitere Extras für das Buchungsangebot hinzugefügt werden und die Zeiten für die Übergabe und Rückgabe des Fahrzeugs ausgewählt werden. Nach nochmaligem Anklicken des „WEITER“-Buttons gelangt der Mieter zu einer weiteren Eingabemaske, in welcher die für die Reservierungsanfrage erforderlichen personenbezogenen Daten eingegeben werden können. Abschließend gelangt der Mieter auf eine Übersichtsseite, auf welcher sämtliche ausgewählten Leistungen, der Buchungszeitraum und die Gesamtkosten nochmals aufgeführt werden. Nach der Bestätigung, die Datenschutzerklärung sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und akzeptiert zu haben, erhält der Mieter die Möglichkeit, durch Anklicken des „JETZT BUCHEN“-Buttons ein verbindliches Angebot zur Buchung der ausgewählten Vertragsleistungen im Sinne von § 5 Abs. 2 dieser AGB gegenüber VANTOPIA abzugeben.

(4) Im Rahmen des Buchungsprozesses wird dem Mieter stets eine Gesamtübersicht über die vom Mieter ausgewählten Leistungen und den jeweils aktuellen Gesamtpreis eingeblendet. Der Mieter kann jederzeit bis zum Abschluss des Buchungsvorgangs über die üblichen Browserfunktionen die ausgewählten Leistungen ändern oder ganz entfernen. Falls der Mieter den Buchungsprozess komplett abbrechen möchte, kann auch einfach das Browser-Fenster geschlossen werden. Ansonsten wird durch abschließendes Anklicken des Bestätigungs-Buttons „JETZT BUCHEN“ die Erklärung des Mieters verbindlich iSd § 5 Abs. 2 dieser AGB.

(5) Bei Übergabe des Fahrzeugs unterschreibt der Mieter einen Mietvertrag, in die Daten des Mieters, der Mietzeitraum mit Übergabe- und Rückgabezeit sowie der Mietgegenstand, also das Fahrzeug mit Kennzeichen, alle darin befindlichen Ausstattungsgegenstände und die hinzugebuchte Sonderausstattung aufgeführt sind. Alle Fahrer werden mit Vor- und Zunamen eingetragen. Bestandteil des Mietvertrages ist auch das vom Mieter und VANTOPIA bei Fahrzeugübergabe vollständig auszufüllende und zu unterschreibende Übergabeprotokoll. In diesem Übergabeprotokoll sind alle am Fahrzeug bereits vorhandenen Beschädigungen sowie der bei Übergabe aktuelle Kilometerstand aufgeführt.

§ 6 Speicherung des Vertragstextes

VANTOPIA speichert den Vertragstext und sendet dem Mieter nach erfolgter Annahme durch VANTOPIA eine Buchungszusammenfassung mit den Buchungsdetails und diesen AGB per E‑Mail zu. Die vollständigen Vertragsbestimmungen können für eine Dauer von fünf Jahren ab Vertragsschluss bei VANTOPIA angefordert werden.

§ 7 Erhebung, Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten

(1) Zur Durchführung und Abwicklung der Buchung benötigt VANTOPIA vom Mieter die folgenden Daten:

  • Vor- und Nachname
  • E‑Mail-Adresse
  • Postanschrift
  • Mobilfunknummer
  • Zahlungsinformationen
  • Gültiges Ausweisdokument
  • Gültige Fahrerlaubnis von allen im Mietvertrag zu erfassenden Fahrern

Insofern dient Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO als Rechtsgrundlage.

(2) Die vom Mieter mitgeteilten Daten verwendet VANTOPIA ohne eine gesonderte Einwilligung ausschließlich zur Erfüllung und Abwicklung des Vertragsverhältnisses, etwa zur Kommunikation und zur Zustellung von Rechnungen an die vom Mieter angegebene Adresse. Bei der Bezahlung per Überweisung verwendet VANTOPIA auch die Bankverbindungsdaten zur Zahlungsabwicklung.

(3) Nähere Informationen zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten stehen in der Datenschutzerklärung der VANTOPIA unter www.vantopia.de/datenschutzerklaerung.

(4) Alle Fahrzeuge von VANTOPIA sind mit einer Technik ausgestattet, die für VANTOPIA die Position des Fahrzeugs bestimmbar macht. Der Mieter willigt ein, dass VANTOPIA GPS-Koordinaten und Geschwindigkeitsangaben erhebt, speichert oder nutzt oder den Auftrag dazu erteilt, wenn das Fahrzeug nicht innerhalb der vereinbarten Mietzeit zurückgegeben wird, das Fahrzeug außerhalb des vertraglich vereinbarten Gebietes sowie in grenznahen Bereichen oder in Hafengebieten genutzt wird. Die Erhebung, Speicherung und Nutzung der Daten dient ausschließlich dem Zweck des Schutzes der Fahrzeugflotte von VANTOPIA und der vertraglichen Rechte von VANTOPIA. Wir weisen darauf hin, dass VANTOPIA aufgrund von Anordnungen staatlicher Stellen zur Herausgabe dieser Daten verpflichtet werden kann.

(5) Die Fahrzeuge von VANTOPIA sind weitestgehend serienmäßig mit Informations- und Kommunikationssystemen wie z.B. Navigationsgeräten und Mobiltelefonsystemen ausgerüstet. VANTOPIA verfolgt mit dem Angebot dieser Informations- und Kommunikationssysteme nicht den Zweck, personenbezogene Daten der Mieter und Fahrer zu erheben. Sofern der Mieter/Fahrer wünscht, dass die vorgenannten Daten nach Rückgabe des Fahrzeugs nicht mehr im Fahrzeug gespeichert sind, hat er vor Rückgabe des Fahrzeugs für eine Löschung Sorge zu tragen. In jedem Fahrzeug der Flotte befindet sich die Bedienungsanleitung, die die Anleitung zum Zurücksetzen der Informations- und Kommunikationssysteme auf Werkseinstellung beinhaltet. VANTOPIA ist nicht zu einer Löschung der vorgenannten Daten verpflichtet.

§ 8 Widerrufsrecht

Nach § 312g Absatz 2 Satz 1 Nr. 9 BGB besteht für die Vermietung von Kraftfahrzeugen zu einem spezifischen Termin oder Zeitraum auch bei Buchungen, die unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen werden, kein Widerrufsrecht.

§ 9 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Sämtliche auf der Webseite von VANTOPIA angegebenen Preise verstehen sich brutto in Euro (€) inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer. Eine detaillierte Auflistung der Preise für die Zusatzleistungen von VANTOPIA sind der Preisliste von VANTOPIA zu entnehmen.

(2) Der Mietpreis richtet sich nach dem vereinbarten Mietzeitraum in Verbindung mit der Preisliste in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Die ausgewiesenen Mietpreise schließen Kfz-Steuern, die Prämie für den Basis-Versicherungsschutz und Schmierstoffe für die Antriebsaggregate ein. Weitere nutzungsabhängige Kosten, insbesondere Kosten für Kraftstoff, Mautgebühren und Stellplatzgebühren, trägt der Mieter.

(3) Zuzüglich zum Tagesmietpreis wird bei der Buchung eine Servicepauschale fällig, die die Kosten für die Bereitstellung und die Endreinigung des Fahrzeugs decken. Die Servicepauschale beträgt beim Dreamer 99,- €, beim Traveler und beim Traveler Kompakt 139,- € und beim Cruiser 179,- €.

(4) Die maßgebliche Mietdauer beginnt mit dem vereinbarten Beginn des Mietverhältnisses und endet mit ordnungsgemäßer Rückgabe des Fahrzeugs. Die Mindestmietdauer je Buchungszeitraum ist der Preisliste von VANTOPIA zu entnehmen.

(5) Vorbehaltlich einer Zahlung per Überweisung (siehe § 9 Abs. 7 Nr. 2 dieser AGB) wird der Mietpreis unmittelbar mit Vertragsschluss in voller Höhe im Voraus fällig.

(6) Der Mieter hat vor Übergabe des Fahrzeugs eine Kaution in Höhe von 750,- € an VANTOPIA zu zahlen. Dies kann per Überweisung oder bar bei Übergabe vorgenommen werden. Die Zahlung der Kaution wird im Mietvertrag quittiert. Ohne die Hinterlegung der Kaution wird das Mietfahrzeug nicht ausgehändigt. Eine nicht rechtzeitige Anzahlung, Vollzahlung oder Kautionszahlung berechtigt VANTOPIA zur fristlosen Kündigung des Mietvertrages aus wichtigem Grund.

(7) Auf der Webseite von VANTOPIA stehen dem Mieter grundsätzlich die folgenden Zahlungsarten und Zahlungsdienstleister zur Verfügung:

(a) Zahlung per Kreditkarte

Bei einer Zahlung per Kreditkarte wird am Ende des Buchungsprozesses durch Eingabe der Kreditkartendaten bezahlt. Die Kreditkarte des Mieters wird sofort nach Vertragsschluss mit dem tatsächlichen Rechnungsbetrag nach Abzug eventueller Rabatte, Geschenkgutscheine etc. belastet. Die Abwicklung der Zahlungsart Kreditkarte erfolgt in Zusammenarbeit mit der Stripe Payments Europe (im Folgenden: “Stripe”), unter Geltung der Stripe-Nutzungsbedingungen, einsehbar unter https://stripe.com/de/legal, an die VANTOPIA die Zahlungsforderung abtritt. Stripe zieht den Rechnungsbetrag vom angegebenen Kreditkartenkonto des Mieters ein. Im Falle der Abtretung kann nur an Stripe mit schuldbefreiender Wirkung geleistet werden. VANTOPIA bleibt auch bei Auswahl der Zahlungsart Kreditkartenzahlung über Stripe zuständig für allgemeine Anfragen. Sollte eine Buchung mit der Kreditkarte bezahlt worden sein und wird diese zu einem späteren Zeitpunkt von dem Mieter storniert, so wird dieser mit einer Stornierungsgebühr in Höhe von 1,5% (1,9% bei Zahlung mit amex) des mit der Kreditkarte bezahlten Betrags belastet (Kreditkartengebühren). Dies gilt unabhängig von etwaigen weiteren Stornierungsgebühren im Sinne des §10.

(b) Überweisung

Bei der Zahlungsart Überweisung ist eine Anzahlung in Höhe von 50% des Gesamtmietpreises zu zahlen. Diese muss spätestens drei Werktage nach Vertragsabschluss auf dem Konto von VANTOPIA eingegangen sein. Die verbleibenden 50% des Gesamtmietpreises sind spätestens 30 Tage vor Beginn des Mietzeitraums zu zahlen. Bei einer Buchung weniger als 30 Tage vor Mietbeginn ist der Gesamtmietpreis sofort fällig. Bei einer Überschreitung der vorgenannten Zahlungsfristen bei der Zahlungsart Überweisung ist VANTOPIA zur Stornierung der Buchung berechtigt, ohne dass es einer gesonderten Fristsetzung bedarf. § 10 dieser AGB findet entsprechende Anwendung.

Kontoverbindung Hamburg: Hamburger Sparkasse, DE64 2005 0550 1002 3155 94

Kontoverbindung München: VR Bank Neu-Ulm eG, DE45 7306 1191 0007 2117 32

(8) Mit Auswahl des jeweiligen Zahlungsanbieters willigt der Mieter in die Weitergabe der personenbezogenen Daten zur Abwicklung der Zahlung ein. Im Einzelnen handelt es sich um den folgenden Anbieter:

Stripe Payments Europe, Ltd.

c/o A&l Goodbody, Ifsc, North Wall Quay

Dublin 1, Ireland

VANTOPIA behält sich vor, die angebotenen Zahlungsarten und Zahlungsdienstleister jederzeit zu ändern.

(9) Rückerstattungen bei verspäteter Abholung oder vorzeitiger Rückgabe des Fahrzeugs erfolgen nicht, es sei denn, der Mieter weist nach, dass VANTOPIA durch eine anderweitige Vermietung kein oder nur ein geringer Schaden entstanden ist.

(10) Der Mieter stimmt zu, dass die Rechnung von VANTOPIA in elektronischer Form erstellt wird, er keine Papierrechnung erhält und VANTOPIA eine den gesetzlichen Vorgaben entsprechende elektronische Rechnung an die vom Mieter hinterlegte E-Mail-Adresse übersendet. Der Mieter kann der Übersendung der Rechnung in dieser Form jederzeit widersprechen. Der Mieter hat in diesem Fall die Mehrkosten für die Übersendung der Rechnung in Papierform und das Porto hierfür zu tragen.

(11) Der Mieter stimmt zu, sämtliche Kosten, die für Überweisungen aus dem Ausland anfallen, sei es für den Gesamtmietpreis oder die Überweisung der Kaution gem. § 9(6) selbst zu tragen bzw. diese Kosten in voller Höhe von VANTOPIA weiterberechnet zu bekommen.

§ 10 Stornierung und Umbuchung

(1) Eine Stornierung kann grundsätzlich nur schriftlich per E-Mail vorgenommen werden. Die Stornierung gilt als zugegangen, sobald die E-Mail mit dem Anliegen der Stornierung bei VANTOPIA eingegangen ist.

(2) Der Mieter kann die Buchung bis 60 Tage vor dem Beginn des Mietverhältnisses kostenfrei stornieren.

In diesen Fällen werden sämtliche im Voraus an VANTOPIA geleistete Zahlungen innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der Stornierung über die gewählte Zahlungsart erstattet. Hiervon ausgenommen sind etwaige Kreditkartengebühren. Diese betragen 1,5% (1,9% bei Zahlung mit amex) von dem mit der Kreditkarte bezahlten Betrag (siehe § 9.7.1).

(3) Nach Verstreichen dieser Frist kann der Mieter die Buchung – sofern das Startdatum der gebuchten Reise außerhalb der Hauptsaison (Hauptsaison = Sommerferien des jeweiligen Standorts des jeweiligen Kalenderjahres) liegt – bis 48 Stunden vor dem Beginn des Mietverhältnisses gegen einen Reisegutschein in Höhe des Gesamtmietpreises stornieren. Für Buchungen, bei denen das Startdatum in der Hauptsaison liegt, gilt für diese Regelung eine Frist von 14 Tagen vor dem Beginn des Mietverhältnisses.

(4) Der Reisegutschein über die Summe von Erstattungen durch Stornierungen oder Umbuchungen wird ohne Ablaufdatum ausgestellt, ist übertragbar und kann für zukünftige Buchungen bei VANTOPIA eingesetzt werden. Eine Erstattung in bar ist ausgeschlossen. Der Reisegutschein ist an allen Standorten von VANTOPIA einlösbar.

(5) Bei einer Stornierung nach Verstreichen der in (2) und (3) genannten Fristen berechnet VANTOPIA eine Stornierungspauschale in Höhe von 100% des vereinbarten Gesamtmietpreises.

In diesem Falle wird VANTOPIA im Sinne des Mieters durch kurzfristige Neuvermietung des Fahrzeugs versuchen, den tatsächlich entstehenden Schaden niedriger als die genannten Stornierungsgebühren zu gestalten und einen durch die ganz oder teilweise Neuvermietung entstehenden Restbetrag gegenüber den Stornierungsgebühren zu erstatten.

Einen Anspruch hierauf hat der Mieter nicht, ihm bleibt es jedoch nachgelassen, nachzuweisen, dass der tatsächlich entstandene Schaden von VANTOPIA niedriger ist als die erhobene Stornierungsgebühr. In diesem Fall ist lediglich der tatsächlich entstandene Schaden von dem Mieter zu ersetzen und ein verbleibender Restbetrag wird erstattet.

(6) Gebuchte Sonderausstattung ist separat von einer Buchung bis 48 Stunden vor Mietbeginn stornierbar. Die Kosten werden in voller Höhe über die gewählte Zahlungsart erstattet. Ausgenommen hiervon ist die Sonderausstattung “Biokiste Basecamp/Big Wheels/Glamping”, die mit einer Frist von fünf Werktagen vor Mietbeginn storniert werden muss und nur bei Einhaltung dieser Frist erstattet werden kann.

§ 11 Übergabe und Rückgabe des Fahrzeugs

(1) Das Fahrzeug ist innerhalb des vereinbarten Zeitfensters am vereinbarten Übergabeort zu übernehmen und innerhalb des vereinbarten Zeitfensters am vereinbarten Rückgabeort mit allem Zubehör zurückzugeben.

Der Mieter ist verpflichtet, die vereinbarten Übergabe- und Rückgabezeiten einzuhalten. Sollte der Mieter diese Zeiten nicht einhalten können und VANTOPIA nicht rechtzeitig vorab informieren, kann er für dadurch entstehende Verzögerungen, zusätzliche Kosten oder Schäden haftbar gemacht werden.

(2) Der Mietvertrag endet mit Ablauf der vereinbarten Mietzeit. Setzt der Mieter den Gebrauch des Fahrzeugs nach Ablauf der vereinbarten Mietzeit fort, so gilt das Mietverhältnis nicht als verlängert. § 545 BGB findet keine Anwendung.

(3) Das Fahrzeug wird mit vollem Kraftstofftank übergeben und ist vollgetankt zurückzugeben. Soweit der Mieter das Fahrzeug nicht vollgetankt zurückgibt, werden die tatsächlichen Kraftstoffkosten gegenüber dem Mieter unter Berücksichtigung des für VANTOPIA erforderlichen Zeit- und Arbeitsaufwandes zzgl. einer Pauschale gemäß § 23 gesondert berechnet. Dem Mieter steht der Nachweis frei, dass VANTOPIA nur ein geringerer Aufwand entstanden ist.

(4) Die Fahrzeuge sind mit einem Vorrat an Gas ausgestattet (im Dreamer mind. vier volle Gaskartuschen à ca. 225 Gramm, im Traveler, Traveler Kompakt und Cruiser mind. eine volle 11 kg Gasflasche bzw. eine 2,75kg Gasflasche), welcher im Mietpreis inkludiert ist. Sollte der Mieter während der Reisedauer mehr Gas benötigen und Gaskartuschen, Gasflaschen und/oder Gasflaschenfüllungen kaufen, trägt er die Kosten hierfür in vollem Umfang selbst. Der Mieter ist dafür verantwortlich, die von VANTOPIA überlassenen Pfandflaschen (je zwei im Traveler, Traveler Kompakt und Cruiser) bei Rückgabe des Fahrzeugs unbeschadet zurückzugeben. Erfolgt diese Rückgabe nicht, ist VANTOPIA berechtigt, die entsprechenden Kosten für das Pfand der Flaschen gesondert an den Mieter zu berechnen.

(5) Die Übergabe des Fahrzeugs erfolgt mit entleerten Toiletten- und Wasserbehältern. Das Fahrzeug ist entsprechend mit entleerten Wassertanks und gründlich gespültem Toilettenbehälter zurückzugeben.

(6) Das Fahrzeug wird in gereinigtem Zustand an den Mieter übergeben. Bei der Rückgabe muss der Mieter das Fahrzeug von grobem Schmutz befreit zurückgeben. Die Serienausstattung, wie etwa das Küchenequipment, muss abgewaschen sein.

(7) Bei übermäßiger Verschmutzung des Fahrzeugs, etwa nicht entleerten oder übergelaufenen Toilettenbehältern, die eine Sonderreinigung erfordert, oder wenn das Fahrzeug mit Geruchsbeeinträchtigung, etwa in Folge eines Verstoßes gegen das generelle Rauchverbot, zurückgegeben wird, berechnet VANTOPIA eine Reinigungspauschale als pauschalierten Schadensersatz in Höhe des aus § 23 ersichtlichen Betrags, es sei denn, der Mieter weist nach, dass VANTOPIA nur ein geringerer Schaden entstanden ist.

(8) Bei der Übergabe des Fahrzeugs an den Mieter fertigen VANTOPIA und der Mieter ein beiderseits zu unterzeichnendes Übergabeprotokoll an, welches Bestandteil des Mietvertrages ist. In diesem Übergabeprotokoll sind alle am Fahrzeug bereits vorhandenen Beschädigungen sowie der bei Übergabe aktuelle Kilometerstand aufgeführt.

(9) Die Rückgabe des Fahrzeugs erfolgt in der Regel, ohne dass ein Mitarbeiter von VANTOPIA anwesend ist. VANTOPIA stellt dem Mieter sämtliche Informationen zur Verfügung, die er benötigt, um die Rückgabe ohne Mitarbeiter von VANTOPIA durchzuführen. Der Mieter verpflichtet sich per Unterschrift auf dem Übergabeprotokoll (s. § 5 (5)), die Vorgaben zur Rückgabe des Fahrzeugs zu erfüllen.

Sowohl bei der Rückgabe des Fahrzeugs in Anwesenheit eines Mitarbeiters von VANTOPIA als auch bei der Rückgabe ohne einen Mitarbeiter von VANTOPIA übernimmt der Mieter die Nachhaftung für nachweislich während seiner Mietzeit entstandene Schäden. Maßgeblich für die Meldung etwaiger Schäden durch VANTOPIA ist der Zeitpunkt der Reinigung des Fahrzeugs durch VANTOPIA, üblicherweise spätestens drei Tage nach Beendigung des Mietverhältnisses (in Ausnahmefällen bis zu zehn Tage). Die Grundlage für den Nachweis eines neuen Schadens ist das Übergabeprotokoll. Stellt VANTOPIA im Zuge der Reinigung einen Schaden fest, der gemäß Übergabeprotokoll bei Übergabe des Fahrzeugs noch nicht bestand, so haftet der Mieter für diesen Schaden.

Der Mieter verpflichtet sich außerdem, im Zuge der Rückgabe des Fahrzeugs Fotos von allen vier Seiten des Fahrzeugs (außen) aufzunehmen und diese auf Verlangen von VANTOPIA einzureichen, sofern dies aufgrund eines neu festgestellten Schadens notwendig wird.

Hat der Mieter den so genannten „Hol- und Bringservice“ gebucht, so haftet er auch für jene Schäden, die VANTOPIA ihm anzeigt und für die er nicht per Foto den Nachweis erbringen kann, dass diese im Moment der Rückgabe des Fahrzeugs an VANTOPIA noch nicht bestanden haben.

(10) Die vorzeitige Rückgabe des Fahrzeugs am Standort oder in der Nähe des Standorts (egal ob öffentliches oder Privatgelände) erfolgt auf eigene Gefahr. VANTOPIA übernimmt keine Haftung für Schäden, die bis zum offiziellen Mietende entstehen.

(11) Im Fall der unverschuldeten verspäteten Rückgabe des Fahrzeugs durch den Mieter ist VANTOPIA berechtigt, eine Nutzungsentschädigung in Höhe der vereinbarten Miete zu verlangen. Der Nachweis, dass die verspätete Rückgabe des Fahrzeugs nicht vom Mieter zu vertreten war, obliegt dem Mieter. Im Fall der schuldhaften verspäteten Rückgabe des Fahrzeugs ist VANTOPIA berechtigt, zudem den pauschalierten Schadensersatz in Höhe des aus § 23 ersichtlichen Betrags zu fordern, es sei denn, der Mieter weist nach, dass VANTOPIA nur ein geringerer Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen.

(12) Lässt der Mieter bei Rückgabe des Fahrzeugs persönliche Gegenstände im Fahrzeug zurück, verwahrt VANTOPIA diese, wenn dies zumutbar ist, bis zu sechs Wochen. Der Mieter kann diese in diesem Zeitraum am Standort abholen oder diese per Versand von VANTOPIA zurückerhalten, sofern er die hierfür entstehenden Versandkosten übernimmt.

(13) Im Mietzeitraum zwischen dem 1. April und dem 31. Oktober eines Jahres ist das Mietfahrzeug unter Umständen mit Sommerreifen ausgestattet. Sollte der Mieter etwas anderes wünschen, so muss dieser Wunsch vorab mitgeteilt und besprochen werden.

§ 12 Mindestalter und vorzulegende Dokumente

(1) Jeder Fahrer des angemieteten Fahrzeugs muss zum Zeitpunkt der Abholung des Fahrzeugs mindestens 18 Jahre alt sein und im Besitz eines gültigen Führerscheins der Klasse III (Euroführerschein B) sein. Führerscheine müssen in jedem Fall im römischen Alphabet ausgestellt sein. Der Führerschein sowie der gültige Personalausweis oder Reisepass des Mieters und die Führerscheine aller weiteren Fahrer sind bei der Abholung des Fahrzeugs im Original vorzulegen. Deutsche Führerscheine, die bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden, sind seit dem 20. Januar 2025 nicht mehr gültig und können daher nicht als gültige Fahrerlaubnis akzeptiert werden. Führerscheine, die zwischen 01. Januar 1999 und 31. Dezember 2001 ausgestellt wurden, sind nur noch bis zum 19. Januar 2026 gültig. (https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/faq-fuehrerschein-umtausch.html)

(2) Kann der Mieter bei Übergabe des Fahrzeugs diese Dokumente nicht vorlegen, wird VANTOPIA vom Mietvertrag zurücktreten; Ansprüche des Mieters wegen Nichterfüllung sind in diesem Fall ausgeschlossen.

§ 13 Berechtigung zum Führen des Fahrzeugs

Das Fahrzeug darf ausschließlich vom Mieter selbst und von den im Mietvertrag angegebenen Fahrern geführt werden. Der Mieter hat sicherzustellen, dass zu jedem Zeitpunkt der jeweilige Fahrer benannt werden kann und dass der Fahrer zu jeder Zeit über eine gültige Fahrerlaubnis zum Führen des Fahrzeugs verfügt und diese VANTOPIA vor Fahrtantritt vorgelegt wurde.

§ 14 Nutzung des Fahrzeugs

(1) Das von VANTOPIA überlassene Fahrzeug darf ausschließlich im öffentlichen Straßenverkehr zu privaten Zwecken genutzt werden.

(2) Die folgenden Nutzungsarten sind ausdrücklich untersagt:

  • Teilnahme an Motorsportveranstaltungen jeder Art
  • Nutzung des Fahrzeugs für Fahrzeugtests oder Fahrsicherheitstrainings
  • Führen des Fahrzeugs unter Einfluss von Alkohol oder Drogen
  • Nutzung des Fahrzeugs zur gewerblichen Personenbeförderung
  • Weitervermietung des Fahrzeugs
  • Nutzung des Fahrzeugs zur Begehung von Straftaten

(3) In den Fahrzeugen von VANTOPIA ist das Rauchen untersagt.

(4) Haustiere dürfen nur nach vorheriger Zustimmung durch VANTOPIA in dem überlassenen Fahrzeug transportiert werden.

§ 15 Pflichten des Mieters während der Mietzeit

(1) Der Mieter ist verpflichtet, das überlassene Fahrzeug schonend und fachgerecht unter Beachtung der Maße des Fahrzeugs, der Vorgaben der Betriebsanleitung des Herstellers, insbesondere im Hinblick auf den zu verwendenden Kraftstoff, und der gesetzlichen Bestimmungen zu behandeln, um das Fahrzeug in dem Zustand zu erhalten, in dem es sich bei Anmietung befand. Der Mieter hat auf die Warnlampen im Fahrzeugdisplay zu achten und alle gegebenenfalls erforderlichen Maßnahmen gemäß der Bedienungsanleitung zu ergreifen.

(2) Der Mieter ist verpflichtet, Schmierstoffe, Kühlwasserstand und Reifendruck während der Mietdauer regelmäßig zu kontrollieren und gegebenenfalls nach Wartungsvorgabe des Herstellers aufzufüllen. Ferner ist der Mieter verpflichtet, erforderliche Wartungsarbeiten und Kleinreparaturen (jeweils bis 150,- €) unverzüglich in einer Fachwerkstatt durchführen zu lassen und diese an VANTOPIA zu melden. Bei größeren Reparaturen ist der Mieter verpflichtet, vor Erteilung des Reparaturauftrages eine Zustimmung von VANTOPIA einzuholen. Erforderliche Kosten für Wartungs- und/oder Reparaturarbeiten, die nicht auf ein Verschulden des Mieters zurückzuführen sind, werden dem Mieter von VANTOPIA gegen Kostennachweis erstattet.

(3) Der Mieter ist verpflichtet, das Rauchverbot während der gesamten Mietzeit einzuhalten.

(4) Der Mieter ist verpflichtet, eine Änderung seiner zur Vertragsdurchführung erforderlichen persönlichen Daten (etwa Name, Anschrift, Bankverbindung) unverzüglich gegenüber VANTOPIA anzuzeigen.

(5) Der Mieter ist verpflichtet, das überlassene Fahrzeug ordnungsgemäß zu verschließen und vor der unbefugten Wegnahme durch Dritte zu schützen.

(6) Der Mieter ist verpflichtet, die im Fahrzeug mitgeführte Serienausstattung und ggf. hinzugebuchte Sonderausstattung sorgfältig und fachgerecht zu verwenden und vollständig zurückzugeben. Besonders empfindliche Fahrzeugteile wie z.B. die Toilettenkassette, Plissee-Rollos und andere eher empfindliche Komponenten sind mit besonderer Vorsicht zu bedienen. Für Schäden, die durch unsachgemäße Handhabung oder unvorsichtigen Gebrauch entstehen, haftet der Mieter in vollem Umfang.

(7) Der Mieter ist verpflichtet, von VANTOPIA gegebenenfalls zur Verfügung gestellte Schneeketten nach Herstellervorgaben zu verwenden. Für Schäden am Fahrzeug, die auf eine nicht sachgemäße Verwendung der Schneeketten zurückzuführen sind, haftet der Mieter.

(8) Der Mieter ist verpflichtet, Schäden an Fahrzeug oder Ausstattung, Unfälle oder Pannen, die während seiner Mietzeit entstehen, innerhalb von 24 Stunden an VANTOPIA zu melden. VANTOPIA behält sich vor, dem Mieter die Kosten für entstandenen Mehraufwand durch verspätete oder nicht erfolgte Mitteilung in Rechnung zu stellen.

(9) Der Mieter ist verpflichtet, den Innenraum des Fahrzeugs bei Außentemperaturen unterhalb von 0° Celsius dauerhaft zu beheizen, sodass keine Frostschäden an den Wasserleitungen des jeweiligen Ausbaus entstehen können.

§ 16 Versicherungsschutz

(1) Der im Mietpreis für die Dauer des vereinbarten Mietzeitraums enthaltene Basis-Versicherungsschutz für das Fahrzeug gemäß den jeweils geltenden Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) erstreckt sich auf eine Haftpflichtversicherung mit einer maximalen Deckungssumme bei Personenschäden und Sachschäden von 100 Millionen € und einer maximalen Deckungssumme je geschädigter Person von 15 Millionen €. Ferner besteht bei dem im Mietpreis enthaltenen Basis-Versicherungsschutz Teilkasko- und Vollkaskoversicherungsschutz mit einem Selbstbehalt i.H.v. 2.000, – €. Bei Fahrern unter 23 Jahren beläuft sich der Selbstbehalt sowohl bei Teil- als auch bei Vollkaskoversicherungsschutz auf 3.000, – €. Reifen- und Glasschäden sowie Diebstahl und Schäden infolge von Hagel und Sturm sind versichert. Der im Mietpreis enthaltene Basis-Versicherungsschutz umfasst bis zu zwei Fahrer. Der Versicherungsschutz gilt für Europa und für die außereuropäischen Gebiete, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören. Schäden an der Inneneinrichtung und -Ausstattung des Fahrzeugs und der hinzugebuchten Sonderausstattung werden nicht durch einen maximalen Selbstbehalt begrenzt.

(2) Der Mieter hat die Möglichkeit, den jeweiligen Selbstbehalt durch den gesonderten Abschluss eines Zusatzversicherungspakets (Komfort oder Relax) zu reduzieren und den Versicherungsschutz auf weitere Fahrer (max. vier) auszudehnen (s. Preisliste).

(3) Die Beschränkung der Haftung des Mieters bis zu dem Betrag des Selbstbehalts entfällt bei einem Verstoß des Fahrers gegen die Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) oder wenn der Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit, durch alkohol- oder drogenbedingte Fahruntüchtigkeit, durch Ladegut am Fahrzeug, durch Nichtbeachtung der Durchfahrtsbreite, Durchfahrtshöhe oder Länge des Fahrzeugs, durch Überladung (zul. Gesamtgewicht), durch Fahren mit zu niedrigem Öl-/Wasserstand, durch Überdrehen des Motors oder durch Unfallflucht entstanden ist. Der Entfall der Haftungsbeschränkung gilt unabhängig vom hinzugebuchten Versicherungspaket.

(4) Im Falle einer Fahrzeugpanne können die Schutzleistungen mehrerer Assistancen verrechnet werden, die teilweise spezifische Vorgaben für Reparaturen und Hilfeleistungen angeben, weswegen der Mieter angehalten ist, sich an folgendes Vorgehen zu halten. Nur bei Einhaltung der im Folgenden geschilderten Reihenfolge können die Leistungen der verschiedenen Assistancen verrechnet werden (z.B. Kostenbeteiligungen für das Abschleppen von Fahrzeugen).

  • Der erste Ansprechpartner ist die Assistance des jeweiligen Fahrzeugherstellers:

(i)         Für das Modell Dreamer ist die VW Assistance zuständig

Inland 0800 – 8973 78423 / Ausland 00800 – 8973 78423 https://www.volkswagen.de/de/besitzer-und-service/service-und-ersatzteile/pannen-und-unfallhilfe/mobilitaetsgarantie.html

(ii)        Für die meisten Modelle Traveler und Cruiser ist FIAT Assistance zuständig

Inland 0800 3428 – 1111 / Ausland 00800 3428 – 1111

https://www.fiatprofessional.com/de/mopar/assistance

(iii)       Für einige Modelle Traveler ist die Peugeot Assistance zuständig

Inland 0800 – 6666 406 / Ausland 0049 891 – 44078

https://www.peugeot.de/service/service-garantien/peugeot-assistance.html

  • Verfügt der Mieter über eine Mitgliedschaft im ADAC o.ä., sollte dieser im nächsten Schritt kontaktiert werden, um ggf. Leistungen aus dieser Mitgliedschaft in Anspruch nehmen zu können.
  • Im letzten Schritt kann die 24-h-Hotline des Schutzbrief-Dienstleisters der Versicherung von VANTOPIA kontaktiert werden. (s. §16 ( 5))

(5) Im Falle einer Panne oder eines Unfalls während der Reisezeit gelten die Leistungen des Schutzbriefs der Nürnberger Versicherung. Die 24-h-Hotline des Schutzbrief-Dienstleisters ALLYSCA Assistance ist unter 0800/531-6666 innerhalb Deutschlands und unter 0049 911/531-6666 aus dem Ausland zu erreichen.

Schutzbrief-Leistungen im Überblick (unter Berücksichtigung von (6) und (7)):

Pannenhilfe vor Ort:

  • Kostenübernahme für die Wiederherstellung der Fahrbereitschaft durch ein Pannenhilfsfahrzeug (inkl. mitgeführter und verwendeter Kleinteile) bis zu 200 Euro
  • Abschleppkosten (inkl. Gepäck) bis zu 300 Euro, abzüglich der Kosten für Pannenhilfe vor Ort

Weiter- oder Rückfahrt:

  • Folgende Fahrtkosten werden übernommen:

– Rückfahrt vom Schadenort zum ständigen Wohnsitz in Deutschland
– Weiterfahrt vom Schadenort zum Zielort (innerhalb des Schutzbrief-Geltungsbereichs)
– Rückfahrt vom Zielort zum ständigen Wohnsitz
– Kostenerstattung Fahrt einer Person vom Wohnsitz oder Zielort zum Schadenort, um das reparierte Fahrzeug abzuholen

  • Kostenerstattung erfolgt bei Entfernungen unter 1.200 km gemäß Bahnkosten 2. Klasse; bei größeren Entfernungen bis zur Höhe der Bahnkosten 1. Klasse inkl. Zuschläge oder Liegewagenkosten
  • Taxikosten werden bis max. 30 Euro erstattet

Übernachtung:

  • Organisation und Kostenübernahme für bis zu drei Übernachtungen (max. 60 Euro pro Nacht und Person), sofern das Fahrzeug nicht fahrbereit ist.
  • Wird die Leistung „Weiter- oder Rückfahrt“ beansprucht, wird nur eine Übernachtung übernommen.
  • Kein Anspruch auf weitere Übernachtungskosten, sobald das Fahrzeug fahrbereit ist.

Mietwagen:

  • Unterstützung bei der Anmietung eines gleichwertigen Fahrzeugs.
  • Kostenübernahme bis zu sieben Tage (max. 60 Euro pro Tag).
  • Voraussetzung: Weder „Weiter- oder Rückfahrt“ noch „Übernachtungskosten“ werden beansprucht.

(6) Anspruch des Mieters auf Schadensersatz im Falle einer Panne oder eines Komponentenausfalls:

(a) Ist das gemietete Fahrzeug fahrtüchtig und bietet es weiterhin die Möglichkeit, darin zu schlafen, besteht kein Anspruch auf Mietminderung oder Schadenersatz. VANTOPIA verpflichtet sich jedoch, im Rahmen der Möglichkeiten, den Mieter bestmöglich zu unterstützen und eine Lösung für die entstandenen Umstände zu finden.

(b) Technischer Fahrzeugdefekt
(i) Ist innerhalb von 2,5 Werktagen (Montag bis Freitag) ab Schadensereignis eine Reparatur und Weiterfahrt möglich, ist der Mieter verpflichtet, die Reise fortzusetzen. Kann das Fahrzeug trotz eines technischen Defekts sicher gefahren werden und ist eine Rückführung auf eigener Achse unbedenklich, so ist der Mieter verpflichtet, das Fahrzeug zurückzuführen. Ist die verbleibende Reisezeit kürzer als der geplante bzw. notwendige Reparaturzeitraum, der 2,5 Werktage nicht überschreitet, oder ist eine Reparatur und Weiterfahrt innerhalb von 2,5 Werktagen nicht möglich, darf der Mieter die Reise abbrechen und es gelten die Konditionen nach (5) und (6)2c.

(ii) Ist innerhalb von 2,5 Werktagen (Montag bis Freitag) ab Schadensereignis eine Reparatur und Weiterfahrt möglich und der Mieter wünscht ungeachtet dessen einen vorzeitigen Abbruch der Reise, fällt eine Rückführungs- und Administrationspauschale in Höhe von 500,- € an.

(iii) Erstattungen je Ausfall-/Wartetag durch Panne:

  • Gegen Gutschein: 100 % des individuellen Fahrzeug-Tagesmietpreises.
  • Bar: 50 % des individuellen Fahrzeug-Tagesmietpreises. bzw. 100 % für die vollen Ausfalltage nach unfreiwilligem Abbruch der Reise, wenn diese nach (6)2a nicht fortgesetzt werden kann

(c) Komponentenausfall

(i) Grundsätzlich besteht kein Anspruch auf Mietminderung, Schadenersatz oder Rückerstattung im Falle eines Komponentenausfalls (z.B. Ausfall eines Kochers oder Ausfall des Kühlschranks), der nicht zu einer vollständigen Nutzungsunfähigkeit führt. VANTOPIA bemüht sich in diesen Fällen jedoch stets, den Mieter mit Rat und Tat zu unterstützen.

(ii) Nachweisliche und belegbare finanzielle Schäden aufgrund solcher Komponentenausfälle, wie etwa für angeschaffte Ersatzgeräte (Kocher oder Kühlschrank) oder notwendige Übernachtungskosten bei Ausfall der Standheizung bei unzumutbaren Außentemperaturen, werden von VANTOPIA erstattet. Diese Erstattungen für nachweislich finanzielle Schäden erfolgen in der Regel durch Verrechnung mit der Kautionsrückzahlung. Abhängig von der Art und dem Umfang der Beeinträchtigung der geplanten Nutzung des Fahrzeugs erstattet VANTOPIA zusätzlich einen Teil der Mietgebühren als Reisegutschein. Unabhängig von der Gesamtdauer des betreffenden Ausfalls gelten die folgenden Regelungen:

  • Leichte Fälle: Für geringfügige Einschränkungen, die den Komfort oder die Funktion des Fahrzeugs nur minimal beeinträchtigen, erstattet VANTOPIA die Kosten von einem halben Tag des buchungsindividuellen Tagespreises.
  • Mittlere Fälle: Für Einschränkungen, die die Nutzung des Fahrzeugs spürbar beeinflussen, jedoch nicht zu einer vollständigen Unbenutzbarkeit führen, erstattet VANTOPIA die Kosten von einem Tag des buchungsindividuellen Tagespreises.
  • Schwere Fälle: Für wesentliche Beeinträchtigungen oder vollständige Unbenutzbarkeit des Fahrzeugs, die die geplante Nutzung erheblich einschränken, erstattet VANTOPIA die Kosten in Höhe von bis zu drei Tagen des buchungsindividuellen Tagespreises (in Abhängigkeit vom individuellen Fall wahlweise auch als Barerstattung).

(7) Bei einem selbstverschuldeten Unfall fällt eine pauschale Rückführungs- und Administrationsgebühr in Höhe von 500,- € an, falls das Fahrzeug nicht eigenständig vom Mieter zurückgeführt wird, obwohl es innerhalb der in (6) 2. beschriebenen Wartezeit innerhalb des verbleibenden Reisezeitraums in Stand gesetzt werden kann. Erstattungen für Ausfall- oder Wartetage sind in diesem Fall ausgeschlossen. Dem Mieter steht es frei, nachzuweisen, dass VANTOPIA nur ein geringerer Aufwand und/oder Schaden entstanden ist.

§ 17 Verhalten bei Diebstahl, Unfall oder sonstiger Beschädigung

(1) Jeder Diebstahl, Unfall oder sonstige Beschädigung ist unverzüglich (spätestens innerhalb von 24 Stunden) nach Eintritt des Schadenfalles telefonisch oder schriftlich per E-Mail gegenüber VANTOPIA zu melden.

(2) Bei jedem Unfall, auch bei einem Unfall ohne die Beteiligung Dritter, ist unverzüglich die Polizei hinzuzuziehen, um den Hergang des Unfalls, Namen und Anschriften der Beteiligten, etwaige Zeugen des Unfalls, Versicherungsdaten der Beteiligten und Halter, Verletzungen von Unfallteilnehmern sowie entstandene Sachschäden polizeilich dokumentieren zu lassen. Der Mieter hat darauf hinzuwirken, dass ihm eine Abschrift der polizeilichen Dokumentation erteilt wird. Dem Mieter ist es untersagt, sich vor Abschluss der polizeilichen Unfallaufnahme vom Unfallort zu entfernen.

(3) Dem Mieter ist es untersagt, gegnerische Ansprüche anzuerkennen oder sonstige schadens- und/oder schuldanerkennende Handlungen (etwa vorbehaltlose Zahlungen) vorzunehmen.

(4) Der Mieter ist verpflichtet, unverzüglich den von VANTOPIA bereitgestellten bei den Fahrzeugpapieren befindlichen Vordruck des Europäischen Unfallberichts (inkl. einer Skizze zum Unfallhergang) zu erstellen bzw. erstellen zu lassen und eine Abschrift hiervon innerhalb von 5 Werktagen an VANTOPIA zu übermitteln.

§ 18 Fahrten ins Ausland

(1) Der Mieter ist berechtigt, das Fahrzeug innerhalb der geographischen Grenzen Europas einzusetzen.

(2) Der Mieter ist verpflichtet, sich vor Fahrtantritt ins Ausland über abweichende gesetzliche Regelungen zur Nutzung von Fahrzeugen zu informieren. Bei Schadensfällen im Ausland ist der Mieter verpflichtet, die notwendigen Kosten der Schadenabwicklung zu verauslagen. Soweit es sich dabei um Kosten handelt, die von VANTOPIA zu tragen sind, werden dem Mieter diese gegen Kostennachweis erstattet.

§ 19 Mautgebühren & Umweltzonen

Alle anfallenden Maut- und Registrierungsgebühren trägt der Mieter. Der Mieter ist dazu verpflichtet, sich vor Einreise über eventuelle Mautgebühren und Umweltzonen des jeweiligen Reiselandes zu informieren und sich wenn nötig vorab entsprechend zu registrieren.

Für Reisen nach Schweden und/oder Norwegen ist der Mieter verpflichtet, sich vor Einreise bei www.epass24.com zu registrieren, um die in diesen Ländern anfallenden Mautgebühren direkt dort zu bezahlen. Das Kennzeichen muss nachträglich, nachdem der Mieter das Fahrzeug von VANTOPIA übernommen hat, hinzugefügt werden. Nach Verlassen des Landes bzw. spätestens vor Rückgabe des Fahrzeuges ist der Mieter verpflichtet, sich bzw. das Fahrzeug wieder abzumelden. Wird die Abmeldung durch den Mieter versäumt, behält sich VANTOPIA vor, eine Bearbeitungsgebühr i.H.v. 20€ zu erheben.

Wenn bei Reisen nach Portugal Strecken befahren werden, auf denen die Maut elektronisch erhoben wird, ist der Mieter verpflichtet, sich vorab auf www.portugaltolls.com zu registrieren oder eine TollCard zu erwerben.

Bei Reisen nach Frankreich ist der Mieter verpflichtet, die offiziellen Umweltzonen nur zu befahren, wenn vorab eigenständig und auf eigene Kosten auf https://www.certificat-air.gouv.fr/ eine Umweltplakette für das Fahrzeug beantragt wurde. Die zur Registrierung notwendigen Fahrzeugdaten erhält der Mieter auf Anfrage von VANTOPIA.

Bei Nichteinhaltung werden dem Mieter alle über VANTOPIA abgerechneten Gebühren zzgl. Mwst. und zzgl. einer Bearbeitungsgebühr i.H.v. 20€ berechnet.

§ 20 Kündigung

(1) Während der vereinbarten Laufzeit des Mietvertrages ist die ordentliche Kündigung ausgeschlossen.

(2) Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein VANTOPIA zur außerordentlichen Kündigung berechtigender Grund liegt insbesondere bei einem Verstoß gegen die in § 14 Abs. 2 dieser AGB aufgeführten Pflichten vor. Ersatzansprüche des Mieters sind in diesem Fall ausgeschlossen. Der Anspruch auf Ersatz des Schadens, der VANTOPIA auf Grund der Verletzung der Pflichten aus § 14 Abs. 2 dieser AGB durch den Mieter entsteht, bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt außerdem vor, wenn das gebuchte Fahrzeug aufgrund unvorhergesehener Umstände nicht mehr zur Verfügung steht und ein gleichwertiger Ersatz nicht bereitgestellt werden kann.

(3) Im Fall der außerordentlichen Kündigung durch VANTOPIA ist der Mieter verpflichtet, das Fahrzeug samt Fahrzeugpapieren, sämtlichem Zubehör und aller Fahrzeugschlüssel unverzüglich an dem vereinbarten Rückgabeort an VANTOPIA herauszugeben.

§ 21 Haftung des Mieters

(1) Soweit im Folgenden nichts Abweichendes vereinbart ist, haftet der Mieter und/oder der Fahrer im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Mehrere Mieter und/oder die Fahrer haften als Gesamtschuldner.

(2) Der Mieter sowie die in den Schutzbereich der versicherungsvertraglichen Haftungsbefreiung einbezogenen Fahrer haften bei Beschädigung des Fahrzeugs in Folge von Unfällen (d.h. durch ein unmittelbar von außen her plötzlich mit mechanischer Gewalt einwirkendes Ereignis) während der vereinbarten Mietzeit bis zu dem Betrag des vereinbarten Selbstbehalts (vgl. § 16 Versicherungsschutz).

(a) Die Beschränkung der Haftung bis zu dem Betrag des vereinbarten Selbstbehalts entfällt, sofern der Schaden durch Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, durch alkohol- oder drogenbedingte Fahruntüchtigkeit oder Unfallflucht entstanden ist. Ungeachtet der vereinbarten Haftungsbeschränkung nimmt VANTOPIA den Mieter im Falle der grob fahrlässigen Schadensherbeiführung durch den Mieter entsprechend einem in der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch, wobei sich das Maß der Haftung in Fällen grober Fahrlässigkeit analog § 81 Abs. 2 VVG bestimmt.

(b) Die Beschränkung der Haftung bis zu dem Betrag des vereinbarten Selbstbehalts entfällt ferner im Fall der vorsätzlichen Verletzung einer den Mieter oder Fahrer obliegenden Pflicht, insbesondere gemäß § 17 dieser AGB. Im Fall grober Fahrlässigkeit im Hinblick auf die Pflichtverletzung ist VANTOPIA berechtigt, ihre Leistungsverpflichtung zur Haftungsfreistellung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen, wobei sich das Maß der Haftung in Fällen grober Fahrlässigkeit analog § 81 Abs. 2 VVG bestimmt. Die vorstehenden beiden Sätze finden keine Anwendung, soweit die Verletzung der Obliegenheit weder für den Eintritt des Haftungsfreistellungsfalles noch für die Feststellung oder den Umfang der Haftungsfreistellungspflicht von VANTOPIA ursächlich ist und die Obliegenheit nicht arglistig verletzt wurde.

(c) Brems‑, Betriebs‑, und reine Bruchschäden gelten nicht als Unfallschäden im Sinne der Haftungsfreistellung. In diesen Fällen haftet der Mieter in vollem Umfang selbst.

(d) Die Beschränkung der Haftung bis zu dem Betrag des vereinbarten Selbstbehalts gilt nicht für sämtliche Teile des Campingausbaus der Fahrzeuge (z.B. Möbel, Küchengeräte, Lampen etc.) sowie für Zubehör, welches nicht zur Grundausstattung des Fahrzeugs gehört (z.B. Markisen, Aufstelldächer, Dachzelte etc.). Weiterhin sind Schäden durch einen Schaltfehler, Falschbetankung (Wassertank oder Kraftstofftank), unsachgemäßen Gebrauch (wie z.B. das Befahren unbefestigter Straßen) oder durch unsachgemäße Sicherung des Ladeguts von der Haftungsbeschränkung ausgeschlossen.

(3) Der Mieter haftet unbeschränkt für sämtliche Verstöße gegen Verkehrs- und Ordnungsvorschriften und sonstige gesetzliche Bestimmungen.

(4) Der Mieter stellt VANTOPIA von sämtlichen Buß- und Verwarnungsgeldern, Gebühren und sonstigen Kosten frei, die Behörden oder sonstige Stellen aufgrund von Verstößen gegen Verkehrs- und Ordnungsvorschriften und sonstige gesetzliche Bestimmungen gegenüber VANTOPIA geltend machen.

(5) Der Mieter stellt VANTOPIA von sämtlichen Mautgebühren frei, die während der gesamten Mietdauer durch Fahrten mit dem Fahrzeug verursacht wurden.

(6) Als Ausgleich für den Arbeitsaufwand, der VANTOPIA für die Bearbeitung von während der Mietzeit vom Mieter verursachten Schäden sowie begangenen Ordnungswidrigkeiten, Straftaten oder sonstiger Verstöße gegen gesetzliche oder vertragliche Bestimmungen, entsteht, behält sich VANTOPIA vor, die in § 23 angegebenen Beträge als pauschalierten Schadensersatz zu berechnen, es sei denn, der Mieter weist nach, dass VANTOPIA nur ein geringerer Aufwand und/oder Schaden entstanden ist.

(7) Der Mieter/die Mieterin ist verpflichtet, sich vor Fahrtantritt in Regionen mit extremen Klimabedingungen (z.B. extreme Kälte) über spezifische Vorgaben in Bezug auf Bereifung, Schmiermittel und Kraftstoffe zu informieren. Der Mieter hat sich hierzu mit VANTOPIA abzustimmen und ggf. eine ausdrückliche Erlaubnis einzuholen, dass diese Region mit dem Fahrzeug befahren werden darf. Für Schäden, die in Folge von Frosteinwirkung entstehen, haftet der Mieter in vollem Umfang selbst, die Haftungsbeschränkung ist in diesen Fällen aufgehoben. Dies gilt insbesondere für Schäden am Ausbau des Fahrzeugs, aber auch für Schäden am Fahrzeug selbst, insofern diese durch Temperaturen unterhalb von -15° Celsius entstanden sind.

(8) Der Mieter haftet für Folgeschäden sowie weiterführende Kosten, z. B. für den Austausch eines zweiten Reifens auf der gleichen Achse, für beschädigte Felgen oder für die Missachtung von technischen Vorschriften (z.B. solche, die für den Erhalt der Straßenzulassung relevant sind).

(9) Bei Buchung eines PKW-Parkplatzes verwahrt VANTOPIA den Fahrzeugschlüssel des Fahrzeugs vom Mieter im verschlossenen Schlüsselsafe. Am Tag der Rückgabe deponiert VANTOPIA den Fahrzeugschlüssel in einem der Schlüsseltresore auf dem Firmengelände. Dieser ist mit einem Code zu öffnen, der dem Mieter vorab mitgeteilt wurde. VANTOPIA übernimmt keine Haftung für das Fahrzeug.

§ 22 Haftung von VANTOPIA

(1) VANTOPIA haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Ferner haftet VANTOPIA für die fahrlässige Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Mieter regelmäßig vertrauen darf . Im letztgenannten Fall haftet VANTOPIA jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. VANTOPIA haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und ‑beschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Die verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel des Mietgegenstandes gem. § 536a Abs. 1, 1. Fall BGB ist ausgeschlossen.

(2) Die Datenkommunikation über das Internet kann nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht fehlerfrei und/oder jederzeit verfügbar gewährleistet werden. VANTOPIA  haftet insoweit nicht für die ständige und ununterbrochene Verfügbarkeit der Webseite von VANTOPIA und dem Kundenzugang zum Buchungsportal.

(3) Sämtliche Haftungsausschlüsse und ‑beschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter und Vertreter von VANTOPIA.

§ 23 Bearbeitungsgebühren für schuldhafte Pflichtverletzungen

Nachfüllung des Kraftstofftankseinmalig 30,- € + Kraftstoff
Abrechnung von Mautgebühreneinmalig 20,- € + Mautgebühren
Wiederbeschaffung des Fahrzeugscheins bei Verlusteinmalig 100,- €
Wiederbeschaffung des Funkschlüssels bei Verlusteinmalig 300,- €
Entleerung der Toilettenkassetteeinmalig 50,- €
Fehlende bzw. falsche Gasflasche (Traveler, Traveler Kompakt, Cruiser)einmalig 59,- €
Beseitigung von Geruchsbeeinträchtigung (insb. aufgrund von Nichtbeachtung des Rauchverbotes)einmalig 300,- €
Reinigung bei übermäßiger Verschmutzung (z.B. Verschmutzung der Polster)Abrechnung nach Aufwand (60€/Std.)
Bearbeitung von Strafzetteln oder sonstiger Verstöße gegen gesetzliche oder vertragliche BestimmungenAbrechnung nach Aufwand (60€ / Stunde)
verspätete Rückgabe25,- € je angefangener Stunde
verspätete Übergabe25,- € je angefangener Stunde
Konventionalstrafe bei Nichteinhaltung der in den AGB unter §17 aufgeführten Pflichten des Mieters im Falle eines Unfalls500,- €

§ 24 Schlussbestimmungen, Hinweis zur Online-Streitbeilegung (ODR)

(1) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sollten, um Unklarheiten oder Streit zwischen den Parteien über den jeweils vereinbarten Vertragsinhalt zu vermeiden, in Textform gefasst werden.

(2) Soweit der Mieter bei Abschluss des Vertrages seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hatte und entweder zum Zeitpunkt der Klageerhebung durch VANTOPIA aus Deutschland verlegt hat oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthaltsort zu diesem Zeitpunkt unbekannt ist, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten der Geschäftssitz der VANTOPIA GmbH in Hamburg bzw. VANTOPIA München GmbH in Unterschleißheim.

(3) Wir weisen darauf hin, dass neben dem ordentlichen Rechtsweg grundsätzlich auch die Möglichkeit einer außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten gemäß Verordnung (EU) Nr. 524/2013 besteht. Einzelheiten dazu finden sich in Verordnung (EU) Nr. 524/2013 und auf der von der Europäischen Kommission bereitgestellten Onlinestreitbeilegungsplattform (ODR) unter der Internetadresse: http://ec.europa.eu/consumers/odr. Die E‑Mail-Adresse der VANTOPIA GmbH lautet info@vantopia.de. Wir weisen nach § 36 VSBG darauf hin, dass wir nicht verpflichtet und nicht dazu bereit sind, an einem außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

§ 25 Änderungen der AGB

(1) VANTOPIA behält sich das Recht vor, diese AGB und die Preisliste mit Wirkung für die Zukunft jederzeit zu ändern, soweit die Änderungen für den Kunden zumutbar sind.

(2) Änderungen der AGB werden dem Kunden schriftlich, per E-Mail und/oder in sonstiger geeigneter Weise bekannt gegeben. Die Änderungen gelten als genehmigt und mit Inkrafttreten für ein bestehendes Vertragsverhältnis als bindend, wenn der Kunde weder schriftlich noch per E-Mail-Widerspruch erhebt. Auf diese Folge wird der Kunde bei der Bekanntgabe von Änderungen durch VANTOPIA besonders hingewiesen. Der Widerspruch des Kunden muss innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen an VANTOPIA abgesendet werden. Im Falle eines rechtzeitigen Widerspruchs ist VANTOPIA berechtigt, den Nutzungsvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen.